Montag, März 17, 2008

Antwort des Verkehrsministeriums

Auf meinen Brief bezüglich der erforderlichen Kennzeichnung von Radfahrern bekam ich relativ schnell eine Antwort. Diese hier:


Sehr geehrter Herr

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Fahrräder ist in der
Vergangenheit wiederholt gefordert worden. Bei Abwägung aller
Gesichtspunkte erscheint es jedoch nach wie vor nicht vertretbar,
Radfahrern die Kennzeichnungspflicht ihrer Fahrräder aufzuerlegen.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gibt es derzeit rund 67
Millionen Fahrräder (mit steigender Tendenz). Wollte man alle Fahrräder
der Kennzeichnungspflicht unterwerfen, müsste hierfür ein erheblicher
Verwaltungsaufwand in Kauf genommen werden. Hinzu käme die zeitliche und
finanzielle Belastung der Fahrradhalter. Der Verwaltungsaufwand und die
Belastung der Fahrradhalter stünden jedoch in keinem angemessenen
Verhältnis zum angestrebten Nutzen. Da an einem Fahrrad lediglich
relativ kleine Kennzeichentafeln angebracht werden könnten, dürfte eine
rasche Lesbarkeit und optimale Identifizierbarkeit der Kennzeichen bei
einem schneller fahrenden Fahrrad nicht immer gegeben sein.

Im Übrigen würde mit einer Identifizierung des betreffenden
Fahrradhalters über das Kennzeichen noch nicht ohne weiteres der
Fahrradbenutzer ermittelt werden können. Eine Identifizierung von
Fahrradfahrern, die sich verkehrswidrig verhalten oder Unfallflucht
begehen, ist dadurch jedenfalls nicht zu gewährleisten. Diese muss aber
verlangt werden, weil nur derjenige zur Verantwortung gezogen werden
darf, der die Rechtsverletzung auch tatsächlich begangen hat.

Abhilfe können deshalb nur solche Verkehrskontrollen leisten, bei denen
die Fahrradfahrer angehalten und Verstöße mit Bußgeldern geahndet
werden. Nach hiesiger Kenntnis werden derartige Kontrollen von den
Polizeien der Länder im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten auch
durchgeführt.

Die Einführung einer Pflichtversicherung für Radfahrer wäre nur dann zu
rechtfertigen, wenn nachgewiesen wäre, dass durch Radfahrer im Verkehr
außergewöhnliche Gefahren für Dritte entstehen, und zwar außergewöhnlich
zu anderen nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern, die ebenfalls nicht
haftpflichtversichert sein müssen, wie z. B. Fußgänger. Auch die
gegenwärtig bekannten Unfallstatistiken belegen keine
außergewöhnlichen, von Radfahrern verursachte Risiken für anderen
Verkehrteilnehmer.

Auch eine Einführung einer Pflichtversicherung für Fahrräder stellt
sich nur dann, wenn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von
Radfahrern als Haftpflichtige besonders häufig zur Schadensregulierung
nicht ausreichen würde. Dies ist bisher nicht belegt.

Was die Überwachung der Ausrüstung von Fahrrädern gem. StVZO anbelangt,
so ist auf die nach dem Grundgesetz bestehende alleinige Zuständigkeit
der Bundesländer hinzuweisen.
Dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist in
diesem Zusammenhang bekannt, dass die Polizeien der Länder der
Bekämpfung des rechtswidrigen Verhaltens von Radfahrern sehr wohl -
insbesondere in einigen Großstädten, wo dem Vernehmen nach spezielle
Fahrradstaffeln der Polizei eingerichtet worden sind - einige Bedeutung
beimessen. Allerdings sind die Personalkapazitäten begrenzt und werden
deshalb vielfach auf die Hauptunfallursachen zu konzentrieren sein.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Bärbel Grabitzki

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Referat Bürgerservice und Besucherdienst, IFG
Invalidenstr. 44
10115 Berlin

www.bmvbs.de
buergerinfo@bmvbs.bund.de
Tel.: 030 18 - 300 - 3060


Liebe Blogleser, haben Sie es gemerkt?

Das Ministerium hat zwar meinen Brief bekommen, aber nur die ersten 4 Zeilen gelesen und darauf mit altbekanntem Blabla geantwortet, überwiegend wohl mit vorbereiteten Textbausteinen,
Das ist mal wieder typisch für unsere Regierenden! Sie sagen, dass sie dem Volk aufs Maul schauen, bekommen aber nicht mit, was gesagt wird!
Denn ich habe explizit geschrieben, dass man nicht die Fahrräder, sondern die Radfahrer kennzeichnen soll - mit irgendeinem klugen Codezeichen, was ja wohl überhaupt kein Problem ist.
Und außerdem werden nicht die 67 Mio Fahrräder mit Schildchen versehen - gell, schade, Ihr Schilderfabrikanten! - sondern der Radfahrer hängt sich seine Nummer meinetwegen auf einem Pappschild um den Hals, oder druckt sie aufs T-Shirt oder wie auch immer, Hauptsache sie ist lesbar und erkennbar. Das kostet den Staat und den Radfahrer gar nichts!
Einzig eine Datei muss geführt werden und jedem Radfahrer (ab Alter von 10 Jahren , denn ab da muss er auf der Fahrbahn fahren und ist Verkehrsteilnehmer.)seine einmalige, lebenslange Radfahrnummer zugeteilt werden. Ist zwar zunächst etliche Tipparbeit, aber dann nur bei Personenstandsänderungen (Todesfall, Auswanderung) oder Missetaten aufzurufen und zu bearbeiten. Dazu braucht man sicher ein paar Leute mehr im Bundesamt für Verkehr, das wäre es aber immer wert.

Als Beamter darf man ja nichts annehmen, Herr Verkehrsreferent, aber bei Vernunft sollte man mal eine Ausnahme machen. Und die Post komplett lesen, gell, Frau Grabitzki!

Manfredo