Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11. Dezember 2008.
Gemäß Abschnitt 4.7 der Prüfungsrichtlinie für die Prüfung der Bewerber um eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen ist die theoretische Prüfung für die Fahrerlaubnisbewerber grundsätzlich in deutscher Sprache abzulegen. Die zuständigen obersten Landesbehörden können zulassen, dass die Fragen in anderen Sprachen geprüft werden. Nähere Informationen erteilt das zuständige Landesverkehrsministerium.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Beate Thielecke
Was lernen wir daraus?
Ausländer, welche hier eine Fahrerlaubnis erwerben wollen, haben keinen Rechtsanspruch auf eine Theorieprüfung in ihrer Heimatsprache.
Die Landesbehörden sind zuständig und könnten die Verwendung von Fragebogen in anderen Sprachen sehr restriktiv anwenden, also nur auf begründeten Antrag zulassen.
Das sollten sie auch tun. Dann würde sich das Erlernen unserer Sprache für Einwanderer größeren Zuspruchs erfreuen.
Duell oder Duett?
vor 7 Jahren