Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11. Dezember 2008.
Gemäß Abschnitt 4.7 der Prüfungsrichtlinie für die Prüfung der Bewerber um eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen ist die theoretische Prüfung für die Fahrerlaubnisbewerber grundsätzlich in deutscher Sprache abzulegen. Die zuständigen obersten Landesbehörden können zulassen, dass die Fragen in anderen Sprachen geprüft werden. Nähere Informationen erteilt das zuständige Landesverkehrsministerium.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Beate Thielecke
Was lernen wir daraus?
Ausländer, welche hier eine Fahrerlaubnis erwerben wollen, haben keinen Rechtsanspruch auf eine Theorieprüfung in ihrer Heimatsprache.
Die Landesbehörden sind zuständig und könnten die Verwendung von Fragebogen in anderen Sprachen sehr restriktiv anwenden, also nur auf begründeten Antrag zulassen.
Das sollten sie auch tun. Dann würde sich das Erlernen unserer Sprache für Einwanderer größeren Zuspruchs erfreuen.
Duell oder Duett?
vor 7 Jahren
2 Kommentare:
Dies ist zwar schön und gut für die Integration, aber es hat auch fatale Auswirkungen. Mein Mann ist seit einem Jahr hier. Er hat einen Integrationskurs erfolgreich abgeschlossten und möchte jetzt arbeiten. Er ist Baumaschinenführer von Beruf und gleichzeitig LKW-Fahrer. Jetzt hat er ein Job-angebot, aber kann diesen nicht annehmen, weil er bis jetzt nur die Klasse B (PKW) hat umschreiben lassen. Für die LKW-Prüfung muss er die Theorie-Prüfung in Deutscher Sprache ablegen. Aber seien wir ehrlich...
Ein Jahr in Deutschland und schon Fragen einer LKW Prüfung auf Deutsch beantworten? Ich bin Alleinverdienerin! Wie soll das funktionieren. Er bemüht sich doch schon sehr!!! Ich finde es ungerecht. Immer nur werden uns Steine in den Weg gelegt!
Der Führerschein wird das kleinere Problem sein, wenn er damit Geld verdienen will, wird er wohl noch die Quali brauchen, und die soll noch anspruchsvoller sein.
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