Mittwoch, Januar 25, 2017

Führerscheinentzug als Strafe

Wenn es auch für fast jeden eine Strafe darstellt, ist der Entzug der Fahrerlaubnis bisher keine Strafe und wird auch nur verhängt, "um die Allgemeinheit" vor diesem Täter zu schützen, nicht als Strafe sondern als Schutzmaßnahme.. Allerdings war es auch schon bisher so, dass jemand, der durch Straftaten, die überhaupt nichts mit dem Fahren zu tun haben (z.B. alte Frauen im Stadtpark überfallen) bewiesen hat, dass er sich nicht an Gesetze halten wird, eine Fahrerlaubnis gar nicht erst bekommt.

Jetzt hat unser Justizminister Maas in einem Moment der Erleuchtung gemerkt, dass bei vielen Leuten, z.B. denen mit viel Geld oder denen ganz  ohne Geld, Geldstrafen nicht ziehen - aber ein Führerscheinentzug sehr wohl. Das soll den Richtern eine bessere Waffe gegen Straftäter in die Hand geben. Bravo! Hoffentlich kommt das und wird nicht wieder zerredet.

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